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Allgemeine Versteigerungsbedingungen

Für die Versteigerung gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Versteigerungsbedingungen. Sie werden Bestandteil der zustande kommenden Verträge. Durch Ihre Teilnahme an der Versteigerung und die Abgabe von Geboten erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Sämtliche Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf.

1. Die Firma Zeige führt die Versteigerung als Vermittler durch. Der Vertrag kommt daher mit dem Einlieferer zustande. Die Geschäftsräume der Firma Zeige sind für beide Teile Erfüllungsort.

2. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte der Auftraggeber im eigenen Namen geltend zu machen.

3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie, wie auch mündlich abgegebene Erklärungen sind bzw. beinhalten keine Eigenschaftszusicherung im Sinne § 459ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht, daher verweisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf die Möglichkeit der Vorbesichtigung. Die Versteigerung der Auktionslose erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag können Beanstandungen gleich welcher Art, nicht mehr berücksichtigt werden. Wer Ansprüche geltend macht, hat diese gegen den Einlieferer als Vertragspartner zu richten.

Ansichtssendungen sind nicht möglich.

4. Schriftliche Kaufaufträge werden vom Versteigerer gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Gebote haben in € zu erfolgen. Untergebote werden nicht entgegengenommen. Der von Ihnen angegebene Höchstpreis wird vom Versteigerer nur zur Überbietung anderer Gebote im Rahmen der Steigerungsstufen genutzt.

Telefonische Bieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierzu rechtszeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Haftung für Übertragungsfehler oder für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann nicht übernommen werden.

5. Der Versteigerer hat das Recht, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurückzuziehen. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog ausgdruckten Preis. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, wird das Gebot hinfällig. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die schrifliche Rechnungsstellung an den Bieter. Der Versteigerer kann den Zuschlag ohne Angabe von Gründen verweigern, so z.B. bei schriftlichen oder mündlichen Geboten von ihm unbekannten Bietern, wenn diese nicht vor der Versteigerung entsprechende Sicherheiten geleistet oder ausreichende Referenzen abgegeben haben. Bei mehreren gleichlautenden Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn irrtümlich ein rechtszeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist.

6. Mit dem Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis an die Firma Zeige zu entrichten. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagsbetrag und einem Aufgeld von 25% (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese wird nach § 25 A UStG. nicht gesondert ausgewiesen). Der Käufer trägt etwaige Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand. Der Kaufpreis ist fällig nach erfolgtem Zuschlag zur Zahlung in €. Er ist grundsätzlich in bar zu entrichten. 

7. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nach, so hat er den Verzugsschaden zu ersetzen. Der Versteigerer ist berechtigt die Ware erneut zu versteigern, auf einen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

8. Zugeschlagene Gegenstände sind am Tage des Zuschlags abzuholen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr bezüglich des Loses auf den Käufer über. Die Auslieferung der zugeschlagenen Gegenstände erfolgt grundsätzlich nur gegen Bezahlung des Kaufpreises. Im Falle des Versands erfolgt dieser ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Versteigerer versichert auf Kosten des Käufers die zu versendenden Gegenstände gegen die normalen Transportrisiken.

9. Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin.

10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl gültig.

Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, daß sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Zeige und ihre Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an.

Katalog Abonnement 2023, es erscheinen :
3 Auktionskataloge. Versand innerhalb Deutschlands 60.- €, Versand Ausland und Übersee 90.- €

Den Betrag erbitte ich per Überweisung an

Carsten Zeige

Deutsche Bank  DE70 2007 0024  0080 2512 00   DEUTDEDBHAM